Die Unversehrtheit und Leistungsfähigkeit eines jeden Mitarbeiters sind uns wichtig. Die Prävention gegen Unfälle, Wegeunfälle, Ereignisse im Arbeitsalltag, beim Betreiben unserer Anlagen oder auf Transport- und Verkehrswegen ist für GTP Schäfer von höchster Bedeutung. Ziel ist es, jedem Mitarbeiter unter Berücksichtigung aller geltenden rechtlichen Anforderungen einen sicheren Arbeitsplatz und ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden und unser Niveau weiter zu verbessern, arbeiten wir eng mit qualifizierten Fachunternehmen sowie unabhängigen Experten zusammen. Unser Bestreben zur stetigen Optimierung der Arbeitssicherheit wird u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht:
Die vorliegenden Informationen richten sich an die Nachbarschaft des Betriebsbereiches sowie an die interessierte Öffentlichkeit.
Die GTP Schäfer GmbH entwickelt und produziert seit 1989 am Betriebsstandort Benzstraße 15, 41515 Grevenbroich Produkte der Speisungstechnik zur weltweiten Anwendung in Gießereien. Dabei sind die Speiser Formkörper, die während des Gussprozesses flüssige Metalle aufnehmen. Die exothermen und/oder isolierenden Materialeigenschaften der Speiser ermöglichen, die Erstarrung der Gussteile so zu lenken, dass fehlerfreie Gussstücke hergestellt werden können.
Auf dem Betriebsgelände werden verschiedene Roh- und Hilfsstoffe gemischt, in Verarbeitungsmaschinen mittels Druckluft in Form gebracht und abschließend getrocknet.
Die GTP Schäfer GmbH unterliegt am Standort in Grevenbroich den Bestimmungen der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV – Störfallverordnung) für Betriebsbereiche der unteren Klasse.
Das Gefahrenpotential des Betriebsbereiches ergibt sich durch die Lagerung und den Umgang mit Stoffen, die im Anhang der Störfallverordnung aufgeführt sind. Das Vorhandensein dieser Stoffe ist der zuständigen Behörde über eine Störfallanzeige gemäß Störfallverordnung angezeigt. Die Anzeige des Betriebsbereiches nach § 7 und das Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 der 12. BImSchV liegen der Bezirksregierung Düsseldorf vor.
Wesentliche Gefahreneigenschaften:
Können Brand verstärken; Oxidationsmittel
Wesentliche Gefahreneigenschaften:
Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) fand am 26.11.2019 statt.
Informationen zum aufgestellten behördlichen Überwachungsplan können Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten:
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 475-0
Die sichere Betriebsführung sowie das Erkennen und Beherrschen von Betriebsstörungen werden u.a. gewährleistet durch:
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und aller technischen und organisatorischen Vorkehrungen können Betriebsstörungen nie vollständig ausgeschlossen werden. Zu einem Störfall können Betriebsstörungen dann werden, wenn durch Brände, Explosionen oder Freisetzung von gefährlichen Stoffen unmittelbar oder im weiteren Verlauf, innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereiches eine ernste Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachgüter besteht. Im Falle einer Betriebsstörung sind die folgenden Hinweise zu berücksichtigen.
Die Warnung der Bevölkerung erfolgt lokal über die zuständige Behörde des Rhein Kreises Neuss.
Sie werden informiert durch:
Verhaltensregeln:
Extern
Notrufnummer Feuerwehr: 112
Notrufnummer Polizei: 110
Intern
Zentrale: 02181 23394 0
Diese Informationen stehen Ihnen in Papierform am Werkseingang (Empfang) zur Verfügung.