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Arbeits- und Anlagensicherheit

Die Arbeitssicherheit wird bei GTP Schäfer großgeschrieben

Die Unversehrtheit und Leistungsfähigkeit eines jeden Mitarbeiters sind uns wichtig. Die Prävention gegen Unfälle, Wegeunfälle, Ereignisse im Arbeitsalltag, beim Betreiben unserer Anlagen oder auf Transport- und Verkehrswegen ist für GTP Schäfer von höchster Bedeutung. Ziel ist es, jedem Mitarbeiter unter Berücksichtigung aller geltenden rechtlichen Anforderungen einen sicheren Arbeitsplatz und ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden und unser Niveau weiter zu verbessern, arbeiten wir eng mit qualifizierten Fachunternehmen sowie unabhängigen Experten zusammen. Unser Bestreben zur stetigen Optimierung der Arbeitssicherheit wird u. a. durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Wiederkehrende Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Minimierung von ggf. vorhandenen Risiken
  • Kontinuierliche Unterweisung unserer Mitarbeiter hinsichtlich arbeitsplatzspezifischer Gefährdungen
  • Gelenkte Dokumentation und Information über standardisierte Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen sind frei zugänglich für alle Mitarbeiter.
  • Regelmäßige Simulation von Gefahren- und Notfallszenarien, um unterwiesene Abläufe zu trainieren
  • Einhaltung der Vorgaben beim Umgang und bei der Handhabung mit/von Gefahrstoffen, die ausschließlich durch unterwiesene Mitarbeiter erfolgen
  • Wir stellen unseren Mitarbeitern Obst und eine Grippeschutzimpfung kostenfrei zur Verfügung.
  • Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten zur Unterstützung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Analyse von Ereignissen, Ableiten und Umsetzen von Verbesserungsmaßnahmen und Lernen für die Zukunft

 

Anlagensicherheit / Information der Öffentlichkeit gemäß § 8 a der 12. BImSchV

Die vorliegenden Informationen richten sich an die Nachbarschaft des Betriebsbereiches sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Unsere Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die GTP Schäfer GmbH entwickelt und produziert seit 1989 am Betriebsstandort Benzstraße 15, 41515 Grevenbroich Produkte der Speisungstechnik zur weltweiten Anwendung in Gießereien. Dabei sind die Speiser Formkörper, die während des Gussprozesses flüssige Metalle aufnehmen. Die exothermen und/oder isolierenden Materialeigenschaften der Speiser ermöglichen, die Erstarrung der Gussteile so zu lenken, dass fehlerfreie Gussstücke hergestellt werden können.

Auf dem Betriebsgelände werden verschiedene Roh- und Hilfsstoffe gemischt, in Verarbeitungsmaschinen mittels Druckluft in Form gebracht und abschließend getrocknet.

Die GTP Schäfer GmbH unterliegt am Standort in Grevenbroich den Bestimmungen der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV – Störfallverordnung) für Betriebsbereiche der unteren Klasse.

Das Gefahrenpotential des Betriebsbereiches ergibt sich durch die Lagerung und den Umgang mit Stoffen, die im Anhang der Störfallverordnung aufgeführt sind. Das Vorhandensein dieser Stoffe ist der zuständigen Behörde über eine Störfallanzeige gemäß Störfallverordnung angezeigt. Die Anzeige des Betriebsbereiches nach § 7 und das Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 der 12. BImSchV liegen der Bezirksregierung Düsseldorf vor.

Beschreibung der Störfallrelevanten Stoffe

Oxidierende Feststoffe Kategorie 1, 2 oder 3

Wesentliche Gefahreneigenschaften:

Können Brand verstärken; Oxidationsmittel

oxidierende feststoffe

Akut Toxisch, Gefahrenkategorie 4

Wesentliche Gefahreneigenschaften:

Gesundheitsschädlich beim Einatmen oder bei längerer oder wiederholter Exposition

Gewässergefährdend, Kategorie Chronisch 2

Wesentliche Gefahreneigenschaften:

Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

 

Überwachung

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf) fand am 26.11.2019 statt.
Informationen zum aufgestellten behördlichen Überwachungsplan können Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten:

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 475-0 / HP: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/index.jsp

Betriebsstörungen

Die sichere Betriebsführung sowie das Erkennen und Beherrschen von Betriebsstörungen werden u.a. gewährleistet durch:

Technische Maßnahmen

  • Gefahrstoffe werden ausschließlich in sicher verschlossenen Lagerbereichen gelagert.
  • Bei Betriebsstörungen ggf. freigesetzte flüssige Stoffe werden sicher durch Auffangvorrichtungen zurückgehalten.
  • Für den Betrieb liegt ein Brandschutzkonzept vor, bei dessen Umsetzung alle baurechtlichen und technischen Vorgaben beachtet und umgesetzt wurden.
  • Brandmeldeanlage mit unverzüglicher Weiterleitung (Aufschaltung) an die Feuerwehr Grevenbroich
  • Produktionsanlagen entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik

Organisatorische Maßnahmen

  • Abgeschlossener Betriebsbereich mit Zutrittskontrolle
  • Organisation der Abläufe über Arbeits- und Betriebsanweisungen
  • Rechtzeitige Alarmierung durch Personen und Sicherheitseinrichtungen
  • Vorhalten von Löschmitteln zur Brandbekämpfung
  • Ständig gewährleistete Alarmierung durch Rufbereitschaft sowie Alarm- und Gefahrenabwehrplan
  • Durchführung regelmäßiger Räumungs- und Notfallübungen
  • Regelmäßige Begehungen mit der Feuerwehr Grevenbroich zur Förderung der Ortskenntnisse
  • Regelmäßige Inspektionen durch die Behörde
  • Regelmäßige Überprüfen und Fortschreiben des Alarm- und Gefahrenabwehrplans und des Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen

Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und aller technischen und organisatorischen Vorkehrungen können Betriebsstörungen nie vollständig ausgeschlossen werden. Zu einem Störfall können Betriebsstörungen dann werden, wenn durch Brände, Explosionen oder Freisetzung von gefährlichen Stoffen unmittelbar oder im weiteren Verlauf, innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereiches eine ernste Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachgüter besteht. Im Falle einer Betriebsstörung sind die folgenden Hinweise zu berücksichtigen.

Warnung der Bevölkerung

Die Warnung der Bevölkerung erfolgt lokal über die zuständige Behörde des Rhein Kreises Neuss.

Verhalten im Gefahrenfall

Sie werden informiert durch:

  • Lautsprecherdurchsagen der Polizei und Feuerwehr
  • Radiomeldungen (Radio NE-WS 89,4)
  • Lokale Nachrichtenmeldungen

Verhaltensregeln:

  • Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie den Anweisungen der behördlichen Einsatzkräfte über Rundfunk oder Lautsprecherdurchsagen!
  • Suchen Sie geschlossene Räume auf!
  • Schließen Sie alle Türen und Fenster und stellen Sie die Belüftung der Klimaanlage ab!
  • Berücksichtigen Sie dies auch wenn Sie sich in einem Fahrzeug befinden!
  • Benachrichtigen Sie andere Anwohner und Passanten und gewähren Sie diesen ggf. Schutz in Ihrem Haus!
  • Achten Sie auf die Entwarnungsdurchsagen über Radio oder Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr und der Polizei!

Ansprechpartner / wichtige Telefonnummern

Extern

Notrufnummer Feuerwehr: 112
Notrufnummer Polizei: 110

Intern

Zentrale: 02181 23394 0

Diese Informationen stehen Ihnen in Papierform am Werkseingang (Empfang) zur Verfügung.